von Bayerischer Skiverband am 16.03.2004
Ausweisausstellung und Ausweisgebühren DSV-Card-Service
Durch die Umstellung, dass alle DSV-Ausweise für Ausbildungslizenzen beim DSV-Card-Service beantragt und ausgestellt werden, stellt der Bayerische Skiverband keine DSV-Ausweise mehr aus. Vom Bayerischen Skiverband werden nur noch bezuschussungsfähige BLSV-Fachlizenzen ("F-Lizenz") für Übungsleiter bearbeitet und ausgestellt.
Die Beantragung der "F-Lizenz" muss beim Bayerischen Skiverband erfolgen.
Nach Abschluss einer Ausbildung meldet der Bayerische Skiverband an DSV-Card-Service die Teilnahme am Lehrgang. Der Teilnehmer kann beim DSV-Card-Service den DSV-Grundstufenausweis beantragen.
Das Beantragungsformular steht als Download unter
www.ski-online.de/dsv-card-service zur Verfügung oder kann schriftlich beim
DSV-Card-Service beantragt werden.
Wird eine neue Ausbildungsstufe erfolgreich abgeschlossen (
z.B. Instructor) und ein neuer Ausweis beantragt, so entstehen lediglich die Kosten der Verlängerung (€ 9,00), wenn der bisherige Ausweis (z.B. DSV-Grundstufe) mit eingesandt wird. Der DSV-Grundstufenausweis muss abgegeben werden, wenn die nächst höhere Ausbildungsstufe (Instructor) erfolgreich absolviert wurde.
Ausweisgebühren
Neuausstellung:
Grundstufenausweis - € 22,00
Instructorausweis - € 22,00
Gültigkeitsdauer des Ausweises:
Die Gültigkeitsdauer der Ausweise ist vom Landesskiverband entsprechend der Ausbildungsbestimmung festgelegt.
DSV-Grundstufenausweis ohne INTER-Marke 3 Jahre
DSV-Instructorausweis mit INTER-Marke 3 Jahre
Lizenzverlängerung
Nach Teilnahme einer Fortbildung im Landesskiverband oder Skigau kann eine Ausweisverlängerung beim DSV-Card-Service beantragt werden. Fortbildungen werden nur anerkannt, wenn eine zweitägige zusammenhängende Schneesportbezogene Fortbildung besucht wurde.
Die Ausweise sind entsprechend den Vorgaben zur Verlängerung einzureichen.
DSV-Grundstufenausweis => 2 Tage Fortbildung ist gleich 2 Jahre Verlängerung
DSV-Instructorausweis => 2 Tage Fortbildung ist gleich 2 Jahre Verlängerung
Gültigkeitsdauer und Verlängerung des BLSV Ausweises "F- Lizenz"
Nach Teilnahme einer Fortbildung im Landesskiverband oder Gau kann eine Ausweisverlängerung beim Bayerischen Skiverband beantragt werden.
Fortbildungen werden nur anerkannt, wenn eine zweitägige zusammenhängende schneesportbezogene Fortbildung besucht wurde.
Der Ausweis ist über den Gau (bei einer Fortbildung gesammelt) oder durch den Teilnehmer selbst einzureichen und muss den Eintrag der letzten Fortbildung mit Unterschrift und Stempel beinhalten.
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung (Prüfungsdatum) und endet am 31.12. des vierten Jahres nach dem Prüfungsjahr.
Beispiel: Ausstellungsdatum 28.02.2010 - Gültigkeitsdauer 31.12.2014.
Verlängerung:
Zur Verlängerung sind 15 Unterrichtseinheiten (UE) vom BSV anerkannte Fortbildungsmaßnahmen notwendig.
Die Verlängerung der Lizenz gilt ab Lehrgangsdatum um 4 Jahre. Die Gültigkeit der Lizenz wird auf Jahresende datiert.
Die Erneuerung eines ungültigen Ausweises erfordert den Nachweis einer Fortbildung von mindestens 30 UE innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Gültigkeit.
Eine Lizenz, die länger als zwei Jahre abgelaufen ist, gilt als verfallen und kann nur durch Teilnahme an einem Wiedereinsteigerlehrgang von mindestens 30 Unterrichtseinheiten mit Prüfung erworben werden.
Jeder Übungsleiter muss die Ausweisgültigkeit selbst überprüfen und rechtzeitig an den vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen teilnehmen.
Anerkennungen von Lizenzen des Deutschen Skilehrerverbandes zum Erhalt von Ausbildungslizenzen des Bayerischen Skiverbandes
Abweichend zu den Anerkennungsregeln des Deutschen Skiverbandes wurden im Bayerischen Skiverband nachstehende Anerkennungen festgelegt:
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 14.08.2002 einer "Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungen zwischen dem Deutschen Skilehrerverband e.V. (DSLV) und dem Deutschen Skiverband e.V. (DSV)" zugestimmt. In dieser Vereinbarung einigen sich der DSLV und der DSV auf ein mehrstufiges Anerkennungs- und Erlass-System,
wobei über die sich daraus ergebende Verbandslizenzierung der jeweils zuständige Verband entscheidet. Grundsätzlich gilt, dass ausschließlich Lizenzen und nicht einzelne Lehrgänge oder Lehrgangstage anerkannt werden. Verbandslizenzen können nur nach Mitgliedschaft im jeweiligen Verband erworben werden.
Ausbildungsstufen des Deutschen Skilehrerverbandes:
- 1. Skilehrer Grundstufe alle Disziplinen
Die Grundstufenqualifikation des Deutschen Skilehrerverbandes kann nicht als Grundstufe
"F-Lizenz" (Übungsleiter) des Bayerischen Skiverbandes anerkannt werden.
Zum Erhalt der Fachlizenz in der jeweiligen Disziplin ist ein Aufbaulehrgang von 80 UE Voraussetzung. Nach Abschluss des Lehrganges mit bestandener Prüfung und Nachweis einer Vereinszugehörigkeit im Bayerischen Skiverbandes kann die Übungsleiter-Fachlizenz ("F-Lizenz") beantragt werden.
- 2. Verbandsskilehrer/ Verbandssnowboardlehrer
Der Verbandsskilehrer/Verbands-Snowboardlehrer erhält nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung die Möglichkeit, die Anerkennung durch eine Prüfung beim Landesverband (BSV) oder Deutschen Skiverband (DSV) zu erhalten.
Zum Erwerb der Übungsleiter Fachlizenz in der jeweiligen Disziplin ist eine Prüfung in Praxis und Lehreignung bei einem BSV-Instructorlehrgang notwendig.
Zum Erwerb des DSV-Landesverbandsski- und Snowboardlehrer ist die Prüfung in Praxis und Methodik beim Deutschen Skiverband abzulegen. Die Dauer der Prüfung beträgt je zwei Tage.
Nach erfolgreichem Abschluss der DSV oder BSV Prüfung kann die bezuschussungsfähige Fachlizenz beim Bayerischen Skiverband beantragt werden.
- 3. Staatlich geprüfter Skilehrer/Staatlich geprüfter Snowboardlehrer
Der Staatlich geprüfte Skilehrer/Staatlich geprüfte Snowboardlehrer erhält nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung und Prüfung, ohne weitere Prüfung, die Lizenz DSV-Skilehrer/DSV-Snowboardlehrer.
Die bezuschussungsfähige Übungsleiter-Fachlizenz des Bayerischen Skiverbandes im BLSV kann ohne Zusatzausbildung beantragt werden, (Erlass des Bay. Kultusministerium).
- 4. Anmeldung und Antragstellung
Bei den Anerkennungsregelungen ist der Zeitpunkt einer absolvierten Prüfung unrelevant, entscheidend ist die erlangte Ausbildungs- bzw. Lizenzstufe.
- 5. Ausbildungsstufen der Mitgliedsverbände Deutscher Verband für Skilehrwesen (DVS)
Durch einen Beschluss werden die Ausbildungen der Organisationen des DVS gegenseitig anerkannt, soweit die Ausbildungszeiten und Inhalte mit der DSV- BSV Ausbildungen übereinstimmen.
Für die Anerkennung im Bayerischen Skiverband ist eine Mitgliedschaft in einem dem Bay. Skiverband angeschlossenen Verein notwendig.
Die Antragstellung hat formlos mit dem entsprechenden Notennachweis (beglaubigte Kopie oder Original) und dem Nachweis über eine Mitgliedschaft im Verein an die BSV-Geschäftstelle zu erfolgen.