Trainer C Ausbildung
BSV am 10.12.2003 - 18:42 Uhr
BITTE BEACHTEN SIE AUCH DIE FOLIEN AM ENDE DES TEXTES!
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die jeweiligen Landesskiverbände.
Gau, Bezirke und Vereine können dem Landesskiverband Bewerber melden.
Die Meldung muss enthalten:
- Personalangaben
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 3 Jahre)
- Mitgliedschaft in einem Verein des LSV - DSV
- zwei Passbilder
- Bereitschaft zur Arbeit als Vereinstrainer
- sportlicher Werdegang
- Angaben über bisherige Vereinstätigkeit
Zulassungsvoraussetzung zur Trainer C- Ausbildung
1. Die Unterlagen müssen bei der Anmeldung komplett abgegeben werden.
2. Einhaltung der Meldefristen ist Voraussetzung
3. Erfahrung in der sportlichen Arbeit und durchschnittliches Können im sportlichen Skilauf
Bei Mehranmeldungen greifen nachstehende Kriterien:
1. Prioritätenliste der Landesskiverbände
2. Absprache mit den Vereinsvorsitzenden(Abteilungsleitern der Skiabteilungen
3. Modifizierte Entscheidung durch den Planungsstab der DSV-Trainerschule
Ausweisausstellung:
Ausweisausstellung nach bestehen der Ausbildungen:
Der Trainerausweis wird durch den Deutschen Skiverband (Trainerschule) ausgestellt.
Die Bezuschussungsfähige Fachlizenz (Fachübungsleiter „F“) werden von den Landesverbänden (Landessportbünden) ausgestellt.
Fortbildungen:
Alle Fortbildungen der Trainer C – B – A werden Zentral von der DSV-Trainerschule und den delegierten Landesskiverbänden durchgeführt.
Zum Erhalt der Trainerlizenz muss alle zwei Jahre eine Fortbildung von 20 Unterrichtseinheiten besucht werden.
Die Inhalte der Fortbildungen werden von der Trainerschule festgelegt.
Stand: Dezember 2003
Leiter Lehrwesen
Gerold Wehr