FAQ Aus- und Fortbildung

DOSB-Lizenz löst BLSV-Lizenz ab

Bisher war in Bayern im Rahmen der Vereinspauschale die BLSV-Lizenz (F-Lizenz) bezuschussungsfähig. Inzwischen ist die DOSB-Lizenz in Bayern förderfähig und offizielle Grundlage für den Übungsleiterzuschuss.

 

Beantragung der Vereinspauschale

  • Bezuschussungsfähig sind alle vom DSV ausgestellten DOSB-Lizenzen im Breiten- sowie Leistungssport. Somit sind nun auch der Trainer-A Breitensport und Leistungssportlizenzen förderfähig. Eine A-Lizenz wird dabei höher bewertet, als eine B-Lizenz.
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  • Eine Liste über alle bezuschussungsfähigen Lizenzen sowie deren Fördereinheiten ist auf der Website des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration einsehbar. Die Fördereinheiten für die B-/ und A-Lizenzen im Breiten- und Leistungssport sind unter dem Punkt „anerkannte Zusatzlizenzen“ zu finden. Darunter fallen alle Sportarten, die unter dem Punkt „Anerkannte Trainer-/Übungsleiterlizenzen nach Sportförderrichtlinien“ mit der C-Lizenz aufgeführt sind.
  • Der Verein muss beim zuständigen Landratsamt/ der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Lizenzen inkl. einer sog. Lizenzinhabererklärung einreichen. Diese soll sicherstellen, dass der ÜL lediglich über einen Verein, bzw. max. zwei Vereine eine Bezuschussung beantragt. Bei zwei Vereinen wird die Bezuschussung aufgeteilt.
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  • Nachdem bei den DOSB-Lizenzen lediglich die höchste Ausbildungsstufe einer Disziplin im Breiten- bzw. Leistungssport ausgestellt wird, reicht es aus, wenn Ihr diese zur Beantragung einreicht. Durch eine höhere Bewertung von höheren Lizenzen erhaltet Ihr dadurch auch keinen Nachteil in der Bezuschussung.
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    Lizenzausstellung und Antragstellung

    • Die Ausstellung der Lizenzen (DSV-Card und DOSB-Lizenz) erfolgt in der Lizenzhoheit des DSV zentral durch die DSV-Geschäftsstelle.
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    • Übungsleitende müssen nach Besuch einer Fortbildung aktiv einen Antrag zur Ausstellung der Lizenz stellen. Der Antrag ist online auf der DSV-Website unter Deutscher Skiverband [DSV-Card Antrag] zu finden.
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    • Die Verantwortung für die Lizenz und somit auch die Beantragung, liegt beim Lizenzinhaber und nicht beim Verein. Gründe hierfür ist neben der Forderung aus der Politik die benötigte Zustimmung des Ehrenkodex und des Datenschutzes.
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    • Alle Lizenzen werden lediglich in der höchsten Ausbildungsstufe einer Disziplin im Breiten-, bzw. Leistungssport ausgestellt nachdem ein Trainer-C Voraussetzung zur Absolvierung des Trainer-B ist, ist dieser in der höheren Lizenz inbegriffen.
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    • Die DOSB-Lizenz  
        - wird mit jeder Verlängerung gegen eine Gebühr in Höhe von 9 € neu ausgestellt. Die alte Lizenz muss nicht mehr eingeschickt werden.
        - wird auf Lizenzpapier ausgestellt und per Post verschickt (nicht digital)

     

    Rückfragen zu den Rahmenrichtlinien (DOSB/ IVSI)

    Die DSV-Ausbildungskonzeption ist die Grundlage für das verbandliche Lehrwesen einschl. des Fortbildungsbereichs. Deren Inhalte und Anforderungen sind dabei an den Vorgaben der DOSB-Rahmenrichtlinien ausgerichtet. Ebenso berücksichtigt in der DSV-Ausbildungskonzeption sind die Rahmenrichtlinien des Internationalen Verbandes der Ski- Instruktoren (IVSI)
    • Die Rahmenrichtlinien schaffen einen verbindlichen Rahmen und Standards für den Bereich Bildung und Qualifizierung. Den Ausbildungsträgern steht es frei, innerhalb dieses Rahmens oder darüber hinaus – je nach Anforderungen der Sportart oder anderen praktischen Gesichtspunkten, weitere inhaltliche Schwerpunkte zu setzen (DOSB legt somit lediglich einen Maximalzeitraum fest, keinen Minimalzeitraum).
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    • Aufgrund der besonderen Situation im Skilehrwesen existiert neben dem offiziellen DOSB-Lizenzsystem noch ein nationaler und internationaler Verband - der Internationale Verband der Ski- Instruktoren (IVSI), dessen Rahmenrichtlinien in der DSV-Ausbildungskonzeption ebenso berücksichtigt sind.
    Die DSV-Ausbildungskonzeption ist die Grundlage für das verbandliche Lehrwesen einschließlich des Fortbildungsbereichs. Diese besagt, dass die Fortbildungen ab dem Fortbildungsdatum 2 bzw. 3 Jahre plus den Zeitraum zum darauffolgenden Juli gelten (DSV-Ausbildungskonzeption)
    • Die IVSI-Rahmenrichtlinien ermöglichen eine internationale Vergleichbarkeit der Übungsleiteraus- und fortbildungen.
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    • Die DSV-Grundstufe gilt zudem als Vorstufe für den DSV-Instructor, der in den IVSI-Rahmenrichtlinien mit 180 LE festgesetzt ist. Im DSV-Ausbildungssystem ergeben sich diese LE durch die LE in der DSV-Grundstufe (120 LE) sowie der LE der Ausbildung zum DSV-Instructor (60 LE).

     

    Allgemeine Fragen zur Lizenzgültigkeit

    • im Jahr nach Ablauf der skispezifischen Lizenz, die der Gültigkeit der DSV-Card entspricht (=Kulanzjahr): reicht noch eine zweitägige Fortbildung zur Verlängerung aus. In diesem Fall ist der Übungsleiter dann jedoch zwischen Ablauf der Lizenz und Besuch der neuen Fortbildung nicht im Besitz einer gültigen skispezifischen Lizenz (bzw. kann auch keine DSV-Card beantragen)
     
    • danach gibt es in Abhängigkeit der Dauer der Überschreitung verschiedene Möglichkeiten zur Reaktivierung der Lizenz:
      - Überschreitung 1-3 Jahre (ab 2. Saison nach Ablauf): 3-tägige Fortbildung
      - Überschreitung 4-7 Jahre: 3-tägige Fortbildung in Theorie, Methodik und Technik + Lernerfolgskontrolle in Technik/Methodik
      - Überschreitung > 8 Jahre: Belegpflicht Wiedereinstiegslehrgang + Nachweis Lernerfolg Theorie, Methodik/Technik
    Hier gibt es weitere Infos.
    Mit Vorlage eines Attests/ Befundes in der DSV-Geschäftsstelle kann die Fortbildungspflicht auch ohne Besuch einer Fortbildung um ein Jahr verlängert werden bzw. auch ein Antrag auf Ausstellung der DSV-Card für ein weiters Jahr gestellt werden. Eine Verlängerung der DOSB-Lizenz ist dabei nicht möglich und kann erst nach Besuch einer Fortbildung beantragt werden.
    Bei Schwangerschaft bitte Kontaktaufnahme mit der BSV/DSV-Geschäftsstelle: Nach Prüfung des bisherigen Fortbildungsverlaufs wird eine Möglichkeit gesucht, um der Übungsleiterin nach der Geburt des Kindes den Wiedereinstieg zu erleichtern.
    • Im Falle eines Unfalls/ Vorfalls wird aus rechtlicher Sicht unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten im Einzelfall bewertet.
     
    • Bei dem Einsatz eines Übungsleiters ohne gültige Skilizenz übernimmt der Vereinsvorsitzende, bzw. Skischulleiter dadurch ggf. mehr Haftung
     
      Einschätzung/ Erfahrung: in Schadensfällen kommt es zu Rückfragen bzgl. Lizenzstatus. Hier wird sich u.a. an internationalen Regelungen im Lehrwesen orientiert

    Ergänzende Hinweise zum Einsatz von Übungsleitern OHNE Lizenz

    Als Betreuer, als Jugend- oder Übungsleiter wirst du für einen Sportverein tätig. Du handelst im Auftrag des Sportvereins. Diesen Auftrag erhältst du grundsätzlich vom Vorstand, bei welchem die Verantwortung für den Einsatz von Übungsleitern (nach § 26 BGB) liegt. Eventuell hat der Vorstand die Aufgabe an die Abteilungsleiter übertragen. Ein solcher Auftrag kann auch mündlich getroffen werden. Besser ist es aber, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, aus der sich dann die Rechte und Pflichten des Vereins und des Übungsleiters ergeben.

    Du musst als Betreuer, Jugend- oder Übungsleitung nicht Mitglied im Verein sein, in dem du tätig wirst. Der Auftraggeber verschafft sich vor deinem Einsatz die Gewissheit, dass du die Pflichten erfüllen kannst und den Anforderungen gewachsen bist. Daher erwartet der Vereinsvorstand häufig, dass du entsprechende Lizenzen hast wie z.B. die ÜL-C-Lizenz.

    Versicherungsschutz für deine Tätigkeit besteht über die Sporthilfe e.V. und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auch ohne Lizenz und ohne Vereinsmitgliedschaft.

    Aktuell gibt es noch keine technische Lösung für die Einsicht der Lizenzgültigkeit. Bei Rückfragen zur eigenen Lizenzgültigkeit, kann gerne eine kurze formlose Anfrage per Mail an den DSV-Card- und Lizenzservice gestellt werden.
    In der DSV-Ausbildungskonzeption ist die Rede von zweitägigen und dreitägigen Fortbildungen. Nachdem eine zweitägige Fortbildung um 2 Jahre verlängert und eine dreitägige Fortbildung um 3 Jahre, ist dabei eine Addition von Gültigkeiten durch den Besuch von zwei Fortbildungen nicht vorgesehen.

     

    Fragen zum DSV-Leistungspaket

    • Diejenigen, die erstmalig mit der Beantragung einer DOSB-Lizenz auch eine DSV-Card beantragen, müssen das DSV-Leistungspaket für 50€ abnehmen
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    • Diejenigen, die lediglich (anstelle der BLSV-Lizenz) eine DOSB-Lizenz für die Vereinspauschale beantragen, können diese als „Erstausstellung für DSV-Card-Inhaber“ für 9€ beantragen
      • DSV-Card
      • DOSB-Lizenz
      • Mitgliedschaft DSVaktiv inkl.:

    - Versicherungsschutz „Basic Versicherung“: Schutz Gerät Ski, Stock, Helm + Schutz Person und Unfall bspw. individuelle Bergungskosten unabhängig ob Vereinsfahrt oder privat

    - Zeitschriftenabo DSV Ski und Berge (6x/ Jahr): Inhalte aus den Reihen des DSV sowie inhaltliche Infos rund um den Skisport

    (Einzelmitgliedschaft oder Familienmitgliedschaft)  
       
    • Bei Antragstellung kann angegeben werden, dass bereits eine Mitgliedschaft besteht.
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    • Nach Ausstellung der Lizenzen wird der Antrag an die DSVaktiv weitergeleitet und dort überprüft, ob bereits eine Mitgliedschaft besteht.
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    • Sollte bereits eine Mitgliedschaft bestehen, wird der Beitrag für das Folgejahr gutgeschrieben (die Gebühren für das DSV-Leistungspaket bleiben weiterhin bei 50€)

     

    Hier gibt es nochmal alle Infos zum Download.