Rahmenhygienerichtlinien

Die Rahmenhygienerichtlinien werden gerade überarbeitet (Stand: 08.10.2021).

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Entwicklungen während der Corona-Pandemie. Wir bitten außerdem alle Mitglieder und Freunde, dass sich alle an die geltenden Regeln und Auflagen halten. Allgemeine Informationen finden Sie unter www.bsv-ski.de/coronavirus.

Priorität hat die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der haupt- und ehrenamtlich ins Wettkampf- und Lehrgangsgeschehen eingebundenen Personen.

1.      Situation

Die Infektionsgefahr durch die COVID-19-Pandemie und die sich daraus ergebenden Vorgaben der staatlichen Gesundheitsverwaltung können die Möglichkeiten der Ausübung von Training und Wettkampf im Nachwuchsleistungssport, in der Sportentwicklung und in der Aus- und Fortbildung beschränken.

Insbesondere die Auswirkungen von Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen von Reisetätigkeiten durch Einreiseverordnungen der Länder, stellen den organisierten Wintersport vor große Herausforderungen in der Planung und Durchführung von Wettbewerben und Lehrgängen.

2.      Aufgabe

Der Bayerische Skiverband plant gemäß Wettkampfkalender die Durchführung von Wettkämpfen in der Saison 2021/2022 sowie von Verbandslehrgängen (Aus- und Fortbildung, Breitensport und Nachwuchsleistungssport) und stellt zu deren Sicherstellung diese Hygienerichtlinien auf. Die Richtlinien bieten Hilfestellungen für den Wettkampf- und Lehrgangsbetrieb, haben jedoch keinen Regelungscharakter.

Zusätzlich zu den BSV Rahmenhygienerichtlinien und den allgemeinen Informationen können regionale Skiverbände und Vereine die Handlungsempfehlungen des BLSV (www.blsv.de/coronavirus) und des DSV (www.deutscherskiverband.de/corona) zu Rate ziehen. BSV und DSV verstehen sich als starke Partner und die Konzepte können gemeinsam genutzt werden.

3.      Basis

  1. Das jeweils gültige Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,
  2. Die jeweils aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, einzusehen über das StMI,
  3. Wenn nötig, die jeweils gültigen Rahmenhygienekonzepte für Beherbergungsbetriebe und für Touristische Dienstleistungen.
  4. Wenn nötig, die jeweils gültigen regionalen und lokalen Ver- und Anordnungen oder behördlichen Anweisungen vor Ort am Wettkampf- oder Lehrgangsort, auch im Ausland.
  5. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygienestandards bzw. Infektionsschutz dienen als maßgebliche Orientierungen für die jeweilige Veranstaltungsplanung, -organisation und -durchführung, die es zu berücksichtigen gilt.
Die jeweils gültigen Regelungen und Verordnungen sind unter www.bsv-ski.de/coronavirus zu finden.

Wir weisen darauf hin, dass je nach vorherrschender örtlicher Situation der veranstaltende und ausrichtende Verein oder regionale Skiverband die amtlichen Mitteilungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beachten hat und ggf. ein eigenständiges Hygienekonzept vorzuhalten hat. Näheres regelt das Rahmenhygienekonzept Sport.

Es wird empfohlen, für Veranstaltungen (Lehrgang oder Wettkampf) im Vorfeld eine/n Verantwortliche/n zu benennen, um die Umsetzung der jeweils gültigen Vorgaben und Richtlinien zu überprüfen. Der/die Verantwortliche ist verpflichtet, sich im Vorfeld über die Rahmenbedingungen des Veranstaltungsortes zu informieren und gegebenenfalls mit den zuständigen lokalen Behörden Kontakt aufzunehmen.

Für die Einhaltung der Regeln der Behörden und der Verbände ist der Veranstalter/Ausrichter am Veranstaltungsort zuständig.

Der Veranstalter/Ausrichter beruft sich bei der Durchsetzung der Einhaltung der Verordnungen und Regelungen auf das Hausrecht. Im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Möglichkeit der Durchsetzung der Maßnahmen sollen bei der Durchführung der Maßnahmen die anwesenden Personen auf ein Minimum reduziert werden.

Generell gilt für den Sportbetrieb momentan folgendes:
Kontaktsport und kontaktfreier Sport sind altersunabhängig sowohl indoor als auch outdoor erlaubt. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 im jeweiligen Kreis gilt indoor der 3G-Grundsatz:

  • Geimpfte Personen (Nachweis über die vollständige Impfung)
  • Genesene Personen (Nachweis über die Genesung nach aktuell gültigen Richtlinien)
  • Getestete Personen (Nachweis über ein negatives Testergebnis nach aktuell gültigen Richtlinien)

Generell sollten keine Personen am Sportbetrieb teilnehmen, die aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen unspezifischen Allgemeinsymptome (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen) entwickelt haben.

1.      Organisatorisches

Es wird empfohlen, wie unter A Allgemeine Regelungen, beschrieben, dass Veranstalter oder Ausrichter eines Wettkampfes eine/n Corona-Verantwortliche/n benennen. Neben dem Veranstalter ist jeder Trainer für seine Sportlerinnen und Sportler und die mitreisenden Betreuerinnen und Betreuer verantwortlich. Ein absichtliches Missachten der Regeln hat den Ausschluss vom Wettkampf sowie nachfolgende disziplinarische Maßnahmen des Verbandes zur Folge.

Die Betreiber von Sportstätten oder Veranstalter/Ausrichter, die nach der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder einer anderen rechtlich verbindlichen Regelung zu Erarbeitung eines Hygienekonzeptes verpflichtet sind, müssen dies standortspezifisch unter der Beachtung der geltenden Rechtslage erarbeiten. Das Hygienekonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. (vgl. Rahmenkonzept Sport)

2.      Anreise

Die Anreise findet nach den aktuell geltenden Vorschriften zur Bildung von Fahrgemeinschaften statt. Hierzu ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php die aktuelle Rechtslage einsehbar.

3.      Unterkunft

Für die Einhaltung der Regeln in der Unterkunft sind der Beherbergungsbetrieb sowie der/die leitende Trainer/in oder der/die Mannschaftsführer/in vor Ort zuständig. Unterkünfte innerhalb Bayerns haben Zugriff auf das Hygienekonzept Beherbergung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege. Die aktuelle Version des Hygienekonzeptes ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php abrufbar.

4.      Mannschaftsführersitzungen / Jurysitzungen

Die Sitzungen werden mit kleinstmöglicher Teilnehmerzahl und unter Einhaltung der allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt. In der Mannschaftsführersitzung ist über die aktuelle Corona-Situation und über die geltenden Regelungen vor Ort zu informieren.

Während der Sitzungen ist ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Kann dieser Abstand während der Sitzung, oder auf dem Weg zu/von der Sitzung nicht eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) getragen werden. Die Räumlichkeiten der Sitzungen müssen regelmäßig, entsprechend der allgemeinen Bestimmungen, gelüftet werden.

5.      Informationswege und Datenerfassung sowie Kontrolle der Nachweise

Der Veranstalter/Ausrichter hat die während des Wettkampfes gültigen Regelungen an alle teilnehmenden Athletinnen und Athleten, Trainer*innen, Kampfrichter*innen, Betreuer*innen und Helfer*innen per Aushang, anderweitig schriftlich oder mündlich weiterzugeben.

Die Daten Telefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse werden, wenn rechtlich vorgegeben, von allen am Wettkampf beteiligten Personen erfasst.

Im Rahmen von Veranstaltungen, die der 3G-, 3G Plus- oder 2G-Regel unterliegen, ist der Veranstalter/Ausrichter bzw. eine durch ihn beauftragte Person zu Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet, sofern diese Nachweise aufgrund rechtlicher Vorgaben erforderlich sind.

Datenschutz: Die erfassten Daten werden nur zur möglichen Verfolgung von Infektionsketten vom Veranstalter/Ausrichter aufbewahrt und gemäß den geltenden Richtlinien archiviert und vernichtet.

6.      Wettkampfablauf

Zugang zum Wettkampfgelände
Zutritt zum Wettkampfgelände haben nur am Wettkampf teilnehmende Athlet*innen, deren Trainer*innen und Betreuer*innen, Kampfrichter*innen und Helfer*innen des Veranstalters/Ausrichters sowie Zuschauer*innen.

Der Zutritt zum Wettkampfgelände erfolgt gemäß eines Ablaufplanes. Im Ablaufplan ist das Programm des Wettkampfes zu berücksichtigen und die Entstehung von Menschenansammlungen zu vermeiden.

Startnummern
Die Startnummern werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden, von den Trainer*innen abgeholt, die Athlet*innen behalten sie während der gesamten Veranstaltung. Die Übergabe der Startnummern an die Trainer*innen hat kontaktlos zu erfolgen.
Umkleideräume und Duschen
Für die Öffnung von Toiletten, Umkleideräume und Duschen gelten die jeweils gültigen Vorschriften. Innerhalb von Gebäuden müssen die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden (AHA-Regeln).
Dopingkontrollen
Eventuelle Dopingkontrollen werden unter Einhaltung der Regelungen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) durchgeführt.
Sportler, Trainer, Kampfrichter, Helfer während des Wettkampfes
Trainer und Betreuer haben zu den Sportlerinnen und Sportlern, wenn möglich, immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Die Übergabe von Material (Ski, Stöcke, Biathlongewehr) hat kontaktlos zu erfolgen.

Zu den Kampfrichtern/zur Jury ist strikt der Mindestabstand einzuhalten.

Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen muss entsprechend der Abstandsregelungen verzichtet werden. Alle Athletinnen und Athleten sind auf die Einhaltung der „Kontaktfreiheit“ hinzuweisen.

Mund-Nasen-Bedeckung (Maske)
Gemäß der jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben und des Hygienekonzepts des Vereins/Ausrichters ist bei Unterschreitung des Mindestabstandes bzw. bei nicht zu vermeidenden Menschenansammlungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Während der Sportausübung (Aufwärmen, Wettkampf, Cool-Down) muss keine Maske getragen werden.

Zuschauer
Zuschauerinnen und Zuschauer sind gemäß den aktuell gültigen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der aktuellen, lokalen Infektionslage zugelassen.
Verpflegung vor Ort
Eine Verpflegung für die Teilnehmer, Helfer, Kampfrichter und Betreuer vor Ort kann nach den gültigen Gaststättenregeln stattfinden.
Lift- und Seilbahnnutzung
Die Lift- und Seilbahnnutzung während der Wettkämpfe ist auf die aktuellen, örtlichen Regelungen anzupassen.

7.      Siegerehrung

Die Siegerehrungen werden zügig und unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt.

8.      Verhalten bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen

Verdacht auf Infektion mit Covid 19
Sofortige Isolierung der Person und Information des örtlichen Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen.
Feststellung Infektion durch positive Testung
Sofortige Isolierung der Person und Information des örtlichen Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen.

1.      Organisatorisches

Es wird empfohlen, wie unter A Allgemeine Regelungen, beschrieben, dass Veranstalter oder Ausrichter eines Wettkampfes eine/n Corona-Verantwortliche/n benennen. Dies kann zum Beispiel der/die jeweilige Lehrgangsleiter/in sein. Neben dem Veranstalter des Lehrgangs ist jede/r Trainer/in für seine Sportlerinnen und Sportler verantwortlich.

Lehrgangsleiter*in bzw. der/die Corona-Verantwortliche (soweit vor Ort) sorgen für die Einhaltung der Regelungen und Konzepte während des Lehrgangs.

2.      Anreise

Die Anreise findet nach den aktuell geltenden Vorschriften statt. Hierzu ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php die aktuelle Rechtslage einsehbar.

3.      Unterkunft

Für die Einhaltung der Regeln in der Unterkunft sind der Beherbergungsbetrieb sowie der/die leitende Trainer/in oder der/die Lehrgangsleiter/in vor Ort zuständig. Unterkünfte innerhalb Bayerns haben Zugriff auf das Hygienekonzept Beherbergung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege. Die aktuelle Version des Hygienekonzeptes ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php  abrufbar.

Bei Lehrgängen und Unterkünften im Ausland sind die aktuell gültigen Regelungen vor Ort im Vorfeld abzuklären und ggf. Vorkehrungen zu treffen. Dies kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten mit sich bringen. Mögliche Quarantäne- oder Testanordnungen bei Einreise sind zu beachten.

4.      Verhalten bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen

Verdacht auf Infektion mit Covid 19
Sofortige Isolierung der Person und Information des örtlichen Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen.
Feststellung Infektion durch positive Testung
Sofortige Isolierung der Person, der Kontaktpersonen und Information des örtlichen Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen.

5.      Weitere Richtlinien

Während des Lehrgangs gelten soweit umsetzbar die unter A Allgemeine Regelungen und B Wettkampf empfohlenen Richtlinien, Regelungen und Vorgaben.

1.      Verantwortlichkeiten

Wie unter A Allgemeine Regelungen, beschrieben, ist ein Corona-Verantwortlicher zu benennen. Dies kann zum Beispiel der jeweilige Lehrgangsleiter oder der zuständige Referent oder eine extra benannte Person aus dem entsprechenden Lehrteam/Referat oder Regionalverband sein.

2.      Anreise

Die Anreise findet nach den aktuell geltenden Vorschriften zur Bildung von Fahrgemeinschaften in privaten PKW oder Bussen statt statt. Hierzu ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php die aktuelle Rechtslage und das Rahmenhygienekonzept für Touristische Dienstleistungen einsehbar.

Die Hygienekonzepte der Omnibusbetriebe sind vollumfänglich umzusetzen.

Für Fahrgemeinschaften vor Ort gilt generell das Gleiche, jedoch wird empfohlen, die gleichen Fahrgemeinschaften wie für An- und Abreise während der ganzen Lehrgangsmaßnahme beizubehalten.

3.      Anmeldung, Informationswege und Datenerfassung

Der Veranstalter/Ausrichter hat, über den Corona-Verantwortlichen, die während der Lehrgangsmaßnahme gültigen Regelungen an alle Teilnehmer per Aushang, anderweitig schriftlich oder mündlich weiterzugeben.

Die Daten Telefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse werden von allen am Lehrgang beteiligten Personen erfasst. Die abgefragten Daten werden für BSV Lehrgänge bei der Anmeldung digital erhoben. Ohne die Angabe der benötigten Daten für eine mögliche Nachverfolgung von Infektionsketten kann nicht an der Lehrgangsmaßnahme teilgenommen werden!

Regionalverbänden und Vereinen wird ein ähnliches Vorgehen empfohlen. Die unter F Anhänge zu findende Unbedenklichkeitserklärung kann zur Datenerfassung genutzt werden.

Datenschutz: Die erfassten Daten werden zur möglichen Verfolgung von Infektionsketten vom Veranstalter/Ausrichter aufbewahrt und gemäß den geltenden Richtlinien archiviert und vernichtet.

4.      Unterkunft

Für die Einhaltung der Regeln in der Unterkunft sind der Beherbergungsbetrieb sowie der Lehrgangsleiter vor Ort zuständig. Unterkünfte innerhalb Bayerns haben Zugriff auf das Hygienekonzept Beherbergung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege. Die aktuelle Version des Hygienekonzeptes ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php  abrufbar.

Bei Lehrgängen und Unterkünften im Ausland sind die aktuell gültigen Regelungen vor Ort im Vorfeld abzuklären und ggf. Vorkehrungen zu treffen. Dies kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten mit sich bringen. Mögliche Quarantäne- oder Testanordnungen bei Einreise sind zu beachten.

Es wird empfohlen die Abläufe vor Ort, z.B. Frühstück und Abendessen, im Vorfeld mit dem Beherbergungsbetrieb zu besprechen und die Gruppe, wenn möglich, zur gleichen Zeit zu verpflegen.

Der Ablauf bzw. die Möglichkeit zur Nutzung von Gruppen- oder Seminarräumen für Videoanalyse oder Theorieeinheiten, ist unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Regelungen und Vorgaben vor Ort abhängig zu gestalten. Während der Einheiten ist ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Kann dieser Abstand während der Einheit, oder auf dem Weg zu/von der Sitzung nicht eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) getragen werden. Die Räumlichkeiten der Sitzungen müssen regelmäßig, entsprechend der allgemeinen Bestimmungen, gelüftet werden. Dieses Vorgehen wird auch unter Berücksichtigung möglicher Lockerungen bis auf weiteres empfohlen.

Eine genaue Absprache mit dem Beherbergungsbetrieb zum Umgang mit Stornierungen wird empfohlen.

5.      Zusätzliche Regelungen vor Ort im Rahmen touristischer Dienstleistungen

Für die Nutzung von Skibussen, Seilbahnen und Liften gelten die jeweils örtlich aktuell gültigen Regelungen und Vorgaben. Für Seilbahnen und Omnibusbetriebe im Freistaat Bayern kann unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php das jeweils gültige Rahmenhygienekonzept für Touristische Dienstleistungen eingesehen werden.

Die Regelungen im Ausland sind über die regionalen und lokalen Behörden im Vorfeld abzuklären und ggf. Vorkehrungen zu treffen.

Die Empfehlung für alle an der Lehrgangsmaßnahme beteiligten Personen, bei Unterschreitung des Mindestabstandes eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen, gilt unabhängig der möglichen Regelungen vor Ort bis auf weiteres. Die Empfehlung gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

6.      Verhalten während der Aus- und Fortbildung

Auf den Mindestabstand von 1,5m und auf die Allgemeinen Hygieneregeln ist sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zu achten.

Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen muss entsprechend der Abstandsregelungen komplett verzichtet werden. Alle an der Lehrgangsmaßnahme beteiligten Personen sind auf die Einhaltung der „Kontaktfreiheit“ hinzuweisen.

Auf „Après-Ski“ ist bis auf weiteres gänzlich zu verzichten.

7.      Verhalten bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen

Verdacht auf Infektion mit Covid 19
Sofortige Isolierung der Person und Information des Corona-Verantwortlichen/Lehrgangsleiters und des örtlichen Gesundheitsamtes. Sofortige Unterbrechung des Lehrgangs bis zur Abklärung.
Feststellung Infektion durch positive Testung
Sofortige Isolierung der Person, der Kontaktpersonen und Information des Corona-Verantwortlichen/Lehrgangsleiters und des örtlichen Gesundheitsamtes. Sofortiger Abbruch des Lehrgangs und Isolation aller beteiligten Personen.

8.      Weitere Richtlinien

Während des Lehrgangs gelten soweit umsetzbar die unter A Allgemeine Regelungen und B Wettkampf empfohlenen Richtlinien, Regelungen und Vorgaben.

DSV-Handlungsempfehlungen

Hier finden Sie die DSV-Handlungsempfehlungen für Aus- und Fortbildungsangebote im Ausbildungssystem DSV (Stand 15.09.2020)

1.      Verantwortlichkeiten

Wie unter A Allgemeine Regelungen, beschrieben, ist ein Corona-Verantwortlicher zu benennen. Dies kann zum Beispiel der jeweilige Kurs- oder Fahrtenleiter oder eine extra benannte Person aus dem entsprechenden Verein sein.

2.      Anreise

Die Anreise findet nach den aktuell geltenden Vorschriften zur Bildung von Fahrgemeinschaften in privaten PKW, Kleinbussen oder Reisebussen statt statt. Hierzu ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php die aktuelle Rechtslage und das Rahmenhygienekonzept für Touristische Dienstleistungen einsehbar.

Die Hygienekonzepte der Omnibusbetriebe sind vollumfänglich umzusetzen.

Während der Veranstaltung vor Ort gilt generell das Gleiche, jedoch wird empfohlen, die gleichen Fahrgemeinschaften wie für An- und Abreise während der gesamten Veranstaltung beizubehalten.

3.      Anmeldung, Informationswege und Datenerfassung

Der Verein hat, über den Corona-Verantwortlichen, die während der Veranstaltung gültigen Regelungen an alle Teilnehmer per Aushang, anderweitig schriftlich, digital oder mündlich weiterzugeben.

Die Daten Telefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse werden von allen an der Veranstaltung beteiligten Personen erfasst. Ohne die Angabe der benötigten Daten für eine mögliche Nachverfolgung von Infektionsketten kann nicht an der Lehrgangsmaßnahme teilgenommen werden! Die unter F Anhänge zu findende Unbedenklichkeitserklärung kann zur Datenerfassung genutzt werden.

Datenschutz: Die erfassten Daten werden zur möglichen Verfolgung von Infektionsketten vom Veranstalter/Ausrichter aufbewahrt und gemäß den geltenden Richtlinien archiviert und vernichtet.

4.      Unterkunft

Für die Einhaltung der Regeln in der Unterkunft sind der Beherbergungsbetrieb sowie der Kurs- oder Fahrtenleiter vor Ort zuständig. Unterkünfte innerhalb Bayerns haben Zugriff auf das Hygienekonzept Beherbergung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege. Die aktuelle Version des Hygienekonzeptes ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php  abrufbar.

Bei Veranstaltungen im Ausland sind die aktuell gültigen Regelungen vor Ort im Vorfeld abzuklären und ggf. Vorkehrungen zu treffen. Dies kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten mit sich bringen. Mögliche Quarantäne- oder Testanordnungen bei Einreise sind zu beachten.

Es wird empfohlen die Abläufe vor Ort, z.B. Frühstück und Abendessen, im Vorfeld mit dem Beherbergungsbetrieb zu besprechen und die Gruppe, wenn möglich, zur gleichen Zeit zu verpflegen.

Ein Rahmenprogramm ist immer unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Regelungen und Vorgaben vor Ort, abhängig zu gestalten. Während des Programms ist ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Kann dieser Abstand während der Einheit, oder auf dem Weg zu/von nicht eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) getragen werden. Die Räumlichkeiten müssen regelmäßig, entsprechend der allgemeinen Bestimmungen, gelüftet werden. Dieses Vorgehen wird auch unter Berücksichtigung möglicher Lockerungen bis auf weiteres empfohlen.

Eine genaue Absprache mit dem Beherbergungsbetrieb, insbesondere im angrenzenden Ausland, zum Umgang mit Stornierungen wird empfohlen. Die mögliche, kurzfristige, Benennung als Risikogebiet durch die Bundesregierung sollte unbedingt mitbesprochen werden.

5.      Zusätzliche Regelungen vor Ort im Rahmen touristischer Dienstleistungen

Für die Nutzung von Skibussen, Seilbahnen und Liften gelten die jeweils örtlich aktuell gültigen Regelungen und Vorgaben. Für Seilbahnen und Omnibusbetriebe im Freistaat Bayern kann unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php das jeweils gültige Rahmenhygienekonzept für Touristische Dienstleistungen eingesehen werden.

Die Regelungen im Ausland sind über die regionalen und lokalen Behörden im Vorfeld abzuklären und ggf. Vorkehrungen zu treffen.

Die Empfehlung für alle an der Veranstaltung beteiligten Personen, bei Unterschreitung des Mindestabstandes eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen, gilt unabhängig der möglichen Regelungen vor Ort bis auf weiteres. Die Empfehlung gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

6.      Verhalten während der Veranstaltung

Auf den Mindestabstand von 1,5m und auf die Allgemeinen Hygieneregeln ist sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zu achten.

Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen muss entsprechend der Abstandsregelungen komplett verzichtet werden. Alle an der Veranstaltung beteiligten Personen sind auf die Einhaltung der „Kontaktfreiheit“ hinzuweisen. Speziell bei Kinderskikursen wird hierzu eine möglichst durchgängige Wahrung des Mindestabstandes empfohlen. Sollte dieser nicht durchsetzbar sein, weisen wir auf die allgemein gültigen Hygienestandards hin. Vor dem Kinderskikurs sind Eltern angehalten, mit ihren Kindern mögliche Situationen zu besprechen und zu üben.

Auf „Après-Ski“ ist bis auf weiteres gänzlich zu verzichten.

7.      Verhalten bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen

Verdacht auf Infektion mit Covid 19
Sofortige Isolierung der Person und Information des Corona-Verantwortlichen/Veranstaltungsleiters und des örtlichen Gesundheitsamtes. Sofortige Unterbrechung des Lehrgangs bis zur Abklärung.
Feststellung Infektion durch positive Testung
Sofortige Isolierung der Person, der Kontaktpersonen und Information des Corona-Verantwortlichen/Veranstaltungsleiters und des örtlichen Gesundheitsamtes. Sofortiger Abbruch der Veranstaltung und Isolation aller beteiligten Personen.

8.      Weitere Richtlinien

Während der Veranstaltung gelten soweit umsetzbar die unter A Allgemeine Regelungen und B Wettkampf empfohlenen Richtlinien, Regelungen und Vorgaben.

DSV-Handlungsempfehlungen

Hier finden Sie die DSV-Handlungsempfehlungen für Angebote in Vereinen und (DSV-)Skischulen (Stand 07.09.2020)