Unsicherheiten beseitigt: Langlaufen in der freien Natur erlaubt

Mit der Schließung sämtlicher Sportstätten durch die Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung herrschte seit 01.12. einige Unsicherheit, ob Skilanglauf im Sinne der Individualsportregelungen allein, zu zweit und mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt ist. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege konkretisierte nun die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegenüber dem Bayerischen Rundfunk so, dass Langlaufen außerhalb von Sportstätten gestattet ist. […]

Bayerischer Skiverband e.V.