BSV Beitrag

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Der Bayerische Skiverband erhebt jährlich Anfang August von den Vereinen einen Fachverbandsbeitrag Skisport, in welchem

  • die Umlage für den Regionalverband,
  • der Beitrag für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und
  • des Deutschen Skiverbandes / des Snowboardverbandes Deutschland

enthalten sind.

Grundlage für diese Beitragsrechnung sind die Mitgliederzahlen (Stand 30.06.), welche dem BLSV jährlich in der Sparte Ski gemeldet werden.

Zusammensetzung des Jahresbeitrages

Der Bayerische Skiverband (BSV) ist strukturell in elf regionale Skiverbände bzw. -gaue und sportlich in fünf Skiregionen gegliedert. Die entsprechende Zugehörigkeit wird durch die geographische Lage des Mitgliedvereins bestimmt. Zu den Aufgaben der Skiverbände/Gaue gehören u.a. die Organisation des Sportbetriebes auf regionaler Ebene, die Durchführung der Nachwuchsförderung, die Ausbildung der Übungsleiter und Kampfrichter. Damit diese ihre vielfältigen Aufgaben durchführen können, sind sie gemäß § 3 der BSV-Satzung auch befugt, Beiträge zu erheben. Die Höhe dieser Umlage bestimmt die Mitgliederversammlung des regionalen Skiverbandes. Der BSV erhebt jährlich Anfang August von den Vereinen einen Fachverbandsbeitrag Skisport, in welchem diese Umlage, sowie die Beiträge für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und des Deutschen Skiverbandes in Höhe von € 1,09 je Mitglied enthalten sind. Grundlage für diese Beitragsrechnung sind die Mitgliederzahlen (Stand 30.06.), welche dem BLSV jährlich in der Fachsportart Ski gemeldet werden. Der Mindestbeitrag beträgt € 50,00. Für das Jahr 2023 wurden bereits folgende regionale Beiträge beschlossen. Diese werden durch den Bayerischen Skiverband je gemeldetes Mitglied erhoben.
Regionaler Skiverband Kinder Jugend Erwachsene
Allgäu 2,50 € 2,50 € 3,00 €
Bayerwald 2,80 € 2,80 € 2,80 €
Chiemgau 3,60 € 3,60 € 3,60 €
Frankenjura 2,00 € 2,00 € 3,00 €
Inngau 3,40 € 3,40 € 3,40 €
München 2,75 € 2,75 € 3,25 €
Oberfranken 2,30 € 2,30 € 2,30 €
Oberland 4,15 € 4,15 € 4,15 €
Oberpfalz 2,75 € 2,75 € 2,75 €
Unterfranken 1,80 € 2,30 € 2,50 €
Werdenfels 2,05 € 2,05 € 2,25 €
Beim Verbandstag 1996 in Zwiesel wurde beschlossen, dass ein Verein mindestens 20 Mitglieder pro Übungsleiter mit F-Lizenz (Trainer B/C) melden muss.

Hat ein Verein mehr Übungsleiter (Stand 31.12.) im Verhältnis zur Mitgliederzahl lt. Beitragsberechnung (1:20), so muss dieser an den Bayerischen Skiverband einen Beitrag von 50,00 € je Übungsleiter jährlich entrichten, der zu gleichen Teilen zwischen dem BSV und dem für den Mitgliedsverein zuständigen regionalen Skiverband aufgeteilt wird.

Diese Rechnung wird im 1. Quartal jeden Jahres für das abgelaufene Beitragsjahr erstellt.

Falls für einen Verein Übungsleiter berechnet wurden, die aus Alters- oder sonstigen Gründen dem Verein nicht zur Verfügung standen und daher auch keine Vereinspauschale bei den Landratsämtern beantragt wurde, können diese auf Antrag aus der Berechnung genommen werden. Als Nachweis genügt eine Kopie des Antrags auf Gewährung der Vereinspauschale.

Ebenso können Übungsleiter aus der Berechnung genommen werden, die dem BSV-Lehrteam angehören, amtierende DSV-/BSV-Trainer oder amtierende Referenten des DSV/BSV/regionalen Skiverbandes sind.

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