DSV-Skischulen
Aufgaben und Ziele einer DSV-Skischule – Gründe für die Gründung
- Struktur: Eine DSV-Skischule basiert auf zwei Säulen: Management der Skischule und qualifizierte Ausbildung der Lehrkräfte durch die entsprechenden Lehrwesen-Referate der LSV und des DSV.
- Erfolgskriterien: Qualität der Lehrkräfte, klares Konzept, Teilnehmerorientierung und Anpassung an das Leistungsvermögen der Skischule.
- Motivation: Erfolg und gute Führung motivieren ehrenamtliche Vereinsmitglieder.
- Zukunftssicherung: Einsatz, Können und Offenheit für neue Wege sichern die Zukunft der DSV-Skischulen.
- Verantwortung: DSV und LSV sind sich ihrer Verantwortung bewusst und unterstützen engagierte Vereinsskischulen durch die Organisation „DSV-Skischule“.
Mit einer Rahmenordnung wurde eine Plattform installiert, um die Standards für die Qualität und Organisation für alle DSV-Skischulen zu sichern. Der Deutsche Skiverband hat bereits 1980 die Rahmenordnung für diese Organisation verfasst und durch den Hauptausschuss genehmigen lassen. Die Basis für die notwendigen Verbindungen aller genehmigten DSV-Skischulen wurde hiermit geschaffen.
Prinzipien der Rahmenordnung DSV Skischule
- die einheitliche Darstellung des Skischulwesens innerhalb des Verbandes
- hohe Qualität in der Aus- und Fortbildung
- zu gewährleistende geschlossene Präsentation in der Öffentlichkeit
- Förderung des Skischulbetriebs in den Landesverbänden und den ihnen angeschlossenen Vereinen
- fundierte Kenntnisse in der Organisation und Verwaltung umfassende spezifische Weiterbildung
Voraussetzungen zur Zulassung der Skischulleiterausbildung:
- abgeschlossene Ausbildung zum DSV Instructor
- Mitgliedschaft in einem Verein/einer Skischule, welche/r dem jeweiligen Landesskiverband angeschlossen ist
- rechtzeitige Meldung über den Landesskiverband
- Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch den LSV
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein angemessenes eigenes sportliches Können
- Kenntnis der Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen
Voraussetzung zur Zulassung des Skischulkongresses:
- Lehrkraft einer DSV Skischule, welche dem jeweiligen LSV angeschlossen ist
- rechtzeitige Meldung über den LSV
- Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch den LSV
- ein angemessenes eigenes sportliches Können
Lizenzierungskriterien
Für die Genehmigung einer DSV-Skischule und für die Vergabe der Lizenz muss die jeweilige Vereinsskischule einen Nachweis über die Anzahl und die aktuellen Ausbildungsstufen (gültige DSV-Cards) der im Schneesportunterricht eingesetzten Lehrkräfte einbringen. Darüber hinaus ist jede DSV-Skischule verpflichtet im Sinne der „Rahmenordnung für Vereinsskischulen“ über ausgeprägte Strukturen in der Organisation und Verwaltung zu verfügen. Regelmäßige Weiterbildungen sind nicht nur für die eingesetzten Lehrkräfte verbindlich, sondern die Führungskräfte der Vereinsskischule sind ebenfalls zum regelmäßigen Besuch von entsprechenden Fach-Seminaren der Landesskiverbände bzw. des Deutschen Skiverbandes verpflichtet.
Hier geht’s zum Lizenzierungsantrag.