BSV-BEITRAG

Der Bayerische Skiverband (BSV) ist strukturell in 11 regionale Skiverbände bzw. –Gaue und sportlich in 5 Skiregionen gegliedert. Die entsprechende Zugehörigkeit wird durch die geographische Lage des Mitgliedvereins bestimmt.

Der BSV erhebt jährlich Anfang August von den Vereinen einen Fachverbandsbeitrag Skisport, in welchem Regionalverbands-Umlage, sowie die Beiträge für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und des Deutschen Skiverbandes in Höhe von € 2,14 je Mitglied enthalten sind. Grundlage für diese Beitragsrechnung sind die Mitgliederzahlen (Stand 30.06.), welche dem BLSV jährlich in der Fachsportart Ski gemeldet werden. 
Der Mindestbeitrag beträgt € 50,00.

Für das Jahr 2026 wurden bereits folgende regionalen Beiträge beschlossen.  Diese werden durch den Bayerischen Skiverband je gemeldetes Mitglied erhoben.

Regionalverband Kinder Jugend Erwachsene
Allgäuer Skiverband 4,50 € 4,50 € 4,50 €
Oberpfälzer Skiverband 4,50 € 4,50 € 4,50 €
Skigau Werdenfels 5,50 € 5,50 € 5,50 €
Skiverband Bayerwald 4,50 € 4,50 € 4,50 €
Skiverband Chiemgau 6,00 € 6,00 € 6,00 €
Skiverband Frankenjura 4,50 € 4,50 € 4,50 €
Skiverband Inngau 4,50 € 4,50 € 4,50 €
Skiverband München 4,50 € 4,50 € 4,40 €
Skiverband Oberfranken 5,50 € 5,50 € 5,50 €
Skiverband Oberland 7,15 € 7,15 € 7,15 €
Skiverband Unterfranken 2,25 € 2,75 € 3,75 €

Beitrag für Übungsleiter (1:20)

 Beim Verbandstag 1996 in Zwiesel wurde beschlossen, dass ein Verein mindestens 20 Mitglieder pro Übungsleiter mit F-Lizenz (Trainer B/C) melden muss.

Hat ein Verein mehr Übungsleiter (Stand 31.12.) im Verhältnis zur Mitgliederzahl lt. Beitragsberechnung (1:20), so muss dieser an den Bayerischen Skiverband einen Beitrag von 50,00 € je Übungsleiter jährlich entrichten, der zu gleichen Teilen zwischen dem BSV und dem für den Mitgliedsverein zuständigen regionalen Skiverband/Gau aufgeteilt wird.

Diese Rechnung wird im 1. Quartal jeden Jahres für das abgelaufene Beitragsjahr erstellt.

Falls für einen Verein Übungsleiter berechnet wurden, die aus Alters- oder sonstigen Gründen dem Verein nicht zur Verfügung standen und daher auch keine Vereinspauschale bei den Landratsämtern beantragt wurde, können diese auf Antrag aus der Berechnung genommen werden. Als Nachweis genügt eine Kopie des Antrags auf Gewährung der Vereinspauschale.

Ebenso können Übungsleiter aus der Berechnung genommen werden, die dem  
BSV-Lehrteam angehören, amtierende DSV-/BSV-Trainer oder amtierende Referenten des DSV/BSV/regionalen Skiverbandes/Gaues sind.

SEPA-Lastschriftmandat für den Beitragseinzug

Vorteile Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag wird über den BSV eingezogen und gemäß bestehenden Vereinbarungen und Beschlüssen zwischen den regionalen Skiverbänden, dem BSV und den Spitzenverbänden (DSV, Snowboard Germany) aufgeteilt. Der Großteil des Mitgliedsbeitrages fließt in die Region zurück und trägt zur regionalen Entwicklung des Skisports bei.

Als Mitgliedsverein im BSV profitiert ihr von einem starken Netzwerk und vielfältigen Angeboten, welche den Schneesport in Bayern und euren Verein langfristig weiterentwickeln. Hier haben wir die Vorteile der Mitgliedschaft im BSV kompakt zusammen gefasst:

Kompakte Übersicht aller Vorteile der BSV-Mitgliedschaft 

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