Allgemeines
Die Ausbildungs- und Fortbildungshoheit für alle Ski- und Schneesportdisziplinen im Breitensport liegt konzentriert beim DSV-Ausschuss Bildung.
- Der DSV-Ausschuss Bildung hat die Verantwortung für verbindlich geregelte und einheitliche Ausbildungsgänge in allen Disziplinen und Stufen. Er besteht aus allen 20 Landesskiverbänden und Vertretern des DSV.
- Sämtliche Beschlüsse wurden unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussfaktoren (DOSB, IVSI, INTERSKI DEUTSCHLAND, …) gefasst und in der DSV-Ausbildungskonzeption niedergeschrieben. Die DSV-Ausbildungskonzeption Breitensport ist damit die Grundlage für das verbandliche Lehrwesen einschließlich des Fortbildungsbereichs.
- Der BSV ist im DSV-Ausschuss Bildung vertreten durch Richard Holzner (stimmberechtigt), Eva Weinfurtner (nicht stimmberechtigt) und die BSV-Geschäftsstelle (nicht stimmberechtigt).
- Durch die absolvierte Ausbildung ist ein Übungsleiter dazu berechtigt Lizenzen zu beantragen. Da der DSV die Lizenzhoheit über alle Aus- und Fortbildungen besitzt, muss der Antrag auf Lizenzen beim DSV gestellt werden.
Welche Lizenzen gibt es?
- Die skispezifische Lizenz (DSV-Card) ist die persönliche Lizenz des Übungsleiters. Mit ihr können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Ermäßigungen für Liftkarten in bestimmten Skigebieten.
- Mit der DOSB-Lizenz kann der Verein eine Übungsleiterpauschale beim zuständigen Landratsamt beantragen.
Achtung: Die Lizenzen haben unterschiedliche Lizenzgültigkeiten und werden ausgehend vom Fortbildungsdatum berechnet. Die verschiedenen Berechnungen werden auf den Seiten „Lizenzgültigkeit“ und „Fortbildungspflicht“ erklärt.
Orientierung für die Fortbildungspflicht gibt die Gültigkeit der fachspezifischen Qualifikation, welche über die DSV-Card nachgewiesen werden kann. Demnach ist es möglich, dass trotz gültiger DOSB-Lizenz eine 3-tägige Fortbildung zur Lizenzverlängerung notwendig ist.