Grundlage für die Fortbildungspflicht und Gültigkeitsregelungen von Lizenzen bildet die DSV-Ausbildungskonzeption mit den zugehörigen fachspezifischen Curricula, unabhängig davon, ob die Übungsleiter eine DOSB-Lizenz und/oder eine DSV-Card besitzen. Die DSV-Ausbildungskonzeption wurde in Anlehnung an die IVSI-Rahmenrichtlinien und die DOSB-Rahmenrichtlinien erarbeitet. Orientierung für die Fortbildungspflicht gibt aufgrund der Fachspezifik immer die Gültigkeit der DSV-Card. Für einen lückenlosen Fortbildungsverlauf muss demnach entweder alle 2 Jahre eine zweitägige oder für die DSV-Grundstufe und den DSV-Instructor alle 3 Jahre eine dreitägige Fortbildung absolviert werden.
Die Gültigkeitsdauern der DOSB-Lizenz und der DSV-Card beginnen mit dem Abschluss der Ausbildung und verlängern sich mit einer Fortbildung ausgehend vom Datum der Aus- bzw. der letzten Fortbildung wie folgt:
Gültigkeitsdauer DSV-Card | Gültigkeitsdauer DOSB-Lizenz | |||||
2-tägige |
3-tägige Fortbildung (mind. 24 LE) |
2-tägige Fortbildung (mind. 16 LE) |
3-tägige Fortbildung (mind. 24 LE) |
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Breitensport | Breitensport | |||||
DSV-Grundstufe - Trainer-C Breitensport |
2 Jahre | 3 Jahre | DSV-Grundstufe - Trainer-C Breitensport |
4 Jahre | 4 Jahre | |
DSV-Instructor - Trainer-B Breitensport |
2 Jahre | 3 Jahre | DSV-Instructor - Trainer-B Breitensport |
4 Jahre | 4 Jahre | |
DSV-Skilehrer - Trainer-A Breitensport |
2 Jahre | 2 Jahre | DSV-Skilehrer - Trainer-A Breitensport |
2 Jahre | 2 Jahre | |
Leistungssport | Leistungssport | |||||
Trainer-C Leistungssport | 2 Jahre | 2 Jahre | Trainer-C Leistungssport | 4 Jahre | 4 Jahre | |
Trainer-B Leistungssport | 2 Jahre | 2 Jahre | Trainer-B Leistungssport | 4 Jahre | 4 Jahre | |
Trainer-A Leistungssport | 2 Jahre | 2 Jahre | Trainer-A Leistungssport | 2 Jahre | 2 Jahre | |
vom Datum der Aus-/Fortbildungzum Saisonende (07/20...) aufgerundet | Stichtage: 31.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12. bei einer Neuausstellung/Upgrade zum Ende des vergangenen Quartals, bei einer Verlängerung zum Ende des laufenden Quartals |
Die Fortbildung hat in der von den Teilnehmern jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Die Fortbildungspflicht muss dabei mindestens jedes zweite Mail in der Stammdisziplin erfolgen. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer der Fortbildungspflicht wird wie folgt verfahren:
Überschreitungsdauer | Regelung |
1-3 Jahr | 3-tägige Fortbildung |
4-7 Jahre | 3-tägige Fortbildung in Theorie,
Methodik und Technik mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik |
Ab 8 Jahre | Belegpflicht:
Wiedereinstiegslehrgang in der bisherigen Lizenzstufe mit Nachweis eines Lernerfolgs in Theorie, Methodik und Technik |