Der Bayerische Skiverband schließt sich der Position des DSV zu den aktuellsten Entwicklungen und Entscheidung rund um das Verbot von fluorierten Wachsen und Beschichtungen der Weltverbände FIS und IBU und vor allem zur aktuell gültigen Gesetzeslage an.
Auf Grund der geltenden Gesetzeslage, fordert der DSV ab der neuen Saison auf allen Wettkampfebenen, das Verbot der Verwendung von Produkten, die nachweislich nicht der geltenden EU-Verordnung entsprechen, zu respektieren.
Position des Deutschen Skiverbandes
Die geltende Regelung besagt, dass Wachse, Pulver oder Flüssigprodukte zur Behandlung von Skibelägen die vor dem Juli 2020 gekauft wurden, ab der neuen Saison nicht mehr verwendet und auch nicht mehr mitgeführt, oder gelagert werden dürfen. Produkte die nach dem Juli 2020 bei den verschiedenen Herstellern gekauft wurden, entsprechen der geltenden EU-Verordnung und verzichten auf PFOA, oder halten sich an den Grenzwert von 25ppm. Diese Produkte sind in der Regel auf den Verpackungen auch entsprechend gekennzeichnet.
Die FIS fordert bei allen Veranstaltungen die Einhaltung der gültigen EU-Verordnung und verbietet damit die Verwendung und das Mitführen oder Lagern der entsprechenden Produkte. Die FIS wird außerdem nationale Behörden im Falle eine Kontrolle unterstützen und Auskunft über die Lage von Wachsräumen, Hotels etc. erteilen.
Regelung der FISDie IBU schließt sich dem Vorgehen der FIS an und fordert ebenfalls die Einhaltung der EUVerordnung. Über die Unterstützung nationaler Behörden im Falle einer Kontrolle hinaus, kündigt die IBU aber auch eigene stichprobenartige Kontrollen bei Wettkämpfen auf allen Ebenen an.
Regelung der IBU
Das vollständige Schreiben des Deutschen Skiverbandes gibt es hier.
Ergänzung:
Alle Produkte zur Behandlung von Skibelägen die vor dem Juli 2020 gekauft wurden dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie vom Hersteller eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie die gültige EU Verordnung zu PFOA einhalten. Produkte die nach dem Juli 2020 bei den verschiedenen Herstellern gekauft wurden, entsprechen der geltenden EU-Verordnung, verzichten auf PFOA, oder halten sich an den Grenzwert von 25ppb. Diese Produkte sind in der Regel auf den Verpackungen auch entsprechend gekennzeichnet.
Beispielliste mit Produktübersicht (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Die von der IBU zur Verfügung gestellten Listen der Wachsfirmen finden Sie hier:
Die genannten Produktpaletten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterführende Informationen sind direkt über die Hersteller zu beziehen!