Leistungssport

Stellungnahme des Bayerischen Skiverbandes zur Schulbefreiung von Schüler*innen mit PZW, Landeskader (NK4 und NK3) sowie NK2 Status für leistungssportliche Maßnahmen der Verbände

Verband, Leistungssport

Priorität hat die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der haupt- und ehrenamtlich ins Wettkampf- und Lehrgangsgeschehen eingebundenen Personen sowie der Mitschüler*innen und Lehrkräfte. Zu diesem Zweck hat der BSV Rahmenhygienerichtlinien verabschiedet, um seiner Verantwortung gerecht zu werden. Diese werden laufend, entsprechend der jeweiligen Rahmenbedingungen und Regelungen, angepasst. Dies ist die Grundlage für alle vom BSV zu verantwortenden Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen sowie weiteren Entsendungen. Dieses Konzept in der jeweils gültigen Fassung ist einzusehen unter: https://www.bsv-ski.de/rahmenhygienerichtlinien/ Für Risikogebiete gilt in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgende Regelung: „Nach §2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV sind Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Diese Ausnahme greift allerdings dann nicht, wenn der Auslandsaufenthalt der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat (nachfolgend „Rückausnahme“). Hieraus ergibt sich zunächst, dass die Teilnahme an einem Skitraining per se nicht die 48-Stunden-Ausnahmeregelung aufhebt. Die Grenze zur Rückausnahme ist allerdings dann überschritten, wenn das Skitraining so organisiert ist, dass von einem Sportereignis oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung auszugehen ist. Maßgebliche Faktoren hierbei sind die Anzahl der Teilnehmer, die Höhe des Organisationsaufwands, damit verbunden die Dauer der Veranstaltung, gemeinsam organisierte Übernachtung etc. Bei einem vereinsmäßig organisierten Skitraining in einem Risikogebiet mit 30 bis zu 150 Teilnehmer, gemeinsamer Anfahrt und ggf. mit Übernachtung sind die Voraussetzungen einer sonstigen Freizeitveranstaltung im Sinne des §2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV erfüllt, was dazu führt, dass sich die Teilnehmer bei der Wiedereinreise in Quarantäne begeben müssen, sofern sich diese auf keinen anderen Ausnahmetatbestand berufen können.“ Ein Trainings- und Wettkampfbetrieb ist demnach im Rahmen der „48 h Regelung“ auch in Risikogebieten möglich, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Grund dieser Regelung durch das StMGP und der dargelegten Haftungssituation (https://www.bsv-ski.de/aktuelle-information-zu-covid-19/) sind wir der Meinung, dass – natürlich immer im Einzelfall geprüft – im Nachwuchsleistungssport eine Durchführung von Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen mit der Einhaltung der BSV Rahmenhygienerichtlinien, dem Umsetzen der DSV Handlungsempfehlungen (https://www.deutscherskiverband.de/corona) und einem individuellen Hygienekonzept möglich ist. Diese Einzelfallprüfung beinhaltet auch die Einschätzung mit Risikobewertung der Destination, in welche die Maßnahme geht. Die Freistellung zu den Maßnahmen obliegt den Schulen. Im Sinne der leistungssportlichen Entwicklung und Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Sportler*innen bitten wir die Schulleitungen um entsprechende Freistellung für den dargestellten Schülerkreis (Landeskader NK3 und NK4, NK2, PZW-Schüler) für offizielle Verbandsmaßnahmen. Das Präsidium und die Geschäftsführung des Bayerischen Skiverbandes

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Konkretisierung: Aktuelle Information zu Covid-19

Verband, Alpin

Da uns aktuell viele Nachfragen zum Thema Tirol erreichen, können wir nach den uns vorliegenden Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hierzu folgendes mitteilen: „Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV sind Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Diese Ausnahme greift allerdings dann nicht, wenn der Auslandsaufenthalt der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat (nachfolgend „Rückausnahme“). Hieraus ergibt sich zunächst, dass die Teilnahme an einem Skitraining per se nicht die 48-Stunden-Ausnahmeregelung aufhebt. Die Grenze zur Rückausnahme ist allerdings dann überschritten, wenn das Skitraining so organisiert ist, dass von einem Sportereignis oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung auszugehen ist. Maßgebliche Faktoren hierbei sind die Anzahl der Teilnehmer, die Höhe des Organisationsaufwands, damit verbunden die Dauer der Veranstaltung, gemeinsam organisierte Übernachtung etc. Bei einem vereinsmäßig organisierten Skitraining in einem Risikogebiet mit 30 bis zu 150 Teilnehmer, gemeinsamer Anfahrt und ggf. mit Übernachtung sind die Voraussetzungen einer sonstigen Freizeitveranstaltung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV erfüllt, was dazu führt, dass sich die Teilnehmer bei der Wiedereinreise in Quarantäne begeben müssen, sofern sich diese auf keinen anderen Ausnahmetatbestand berufen können.“ Ein Trainingsbetrieb wäre demnach im Rahmen der „48 h Regelung“ möglich, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. (Vor allem die Personenzahlbegrenzung beachten!) Unabhängig davon empfiehlt die bayerische Staatsregierung Besuche in Risikogebieten auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Ausweisung von Risikogebieten erfolgt nicht aus Selbstzwecken, sondern weil es in den betroffenen Gebieten viele Neuinfektionen gibt und dadurch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht; im Sinne aller sollte daher auf vermeidbare Reisen/Ausflüge in Risikogebiete verzichtet werden, um die Ausbreitung des Coronavirus nicht weiter voranzutreiben. Der Deutsche Skiverband hat die Haftungssituation für Vereine und Verbände abklären lassen: „Für Sportvereine besteht Haftpflichtversicherungsschutz. Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs und in diesem rahmen die Veranstaltung und/oder Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des jeweiligen Vereins/Verbands – dazu zählen auch Skikurse, Skiausfahren sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Aus der Durchführung des Vereinsbetriebs heraus und der hiermit einhergehenden Sorgfaltspflicht ist der Verein grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer Personen und Sachen zu verhindern. Hieraus resultiert, dass gesetzliche Auflagen und Hygienebestimmungen entsprechend einzuhalten sind. Der Verein hat gegebenenfalls ein Hygienekonzept, den Auflagen entsprechend zu erstellen, zu überwachen und fortlaufend zu dokumentieren. Wird dem Verein ein organisatorisches Verschulden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Infektion vorgeworfen, besteht hierfür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Haftpflichtversicherungsvertrags. Auch der Mitarbeiter des Vereins/Verbands selbst, in seiner Eigenschaft als Hygienebeauftragter, ist über den Haftpflichtversicherungsvertrag haftpflichtversichert. Wird einer versicherten Person des Vereins (z.B. Lehrkräfte, weitere ehrenamtlich tätige, Hauptamtliche) vorgeworfen COVID-19 übertragen zu haben, besteht für die versicherte Person bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit selbst Versicherungsschutz, nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit. Analog zur üblichen Regelung der Privat-Haftpflicht ist der Versicherungsschutz für die Übertragung von Krankheiten eingeschränkt bzw. ausgeschlossen.“ Stand 01.10.2020

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Athletikwettkampf 2020 mit AHA

Verband, Leistungssport, Alpin, Regionalverbände

Start der Wintersaison für die Münchner Skirennfahrer*innen unter strikten Hygieneauflagen in Germering Der SV Germering hat den SVM-Athletikwettkampf 2020 am 12. und 13. September ausgerichtet Corona macht es nötig – Abstand wahren, Hygiene einhalten und Alltagsmaske tragen. Unter Beachtung der AHA-Regeln und ohne Publikum hat die Skiabteilung des SV Germering am vergangenen Wochenende den Athletikwettkampf des Münchner Skiverbandes (SVM) in der Kirchenschule und im Stadion des Vereins in Germering. ausgerichtet. 210 Skirennfahrer*innen von 10 bis 15 Jahren und deren Trainer*innen der verschiedenen Skivereine aus München und dem Münchner Umland nahmen am ersten Athletikwettkampf des Deutschen Skiverbands (DSV) in der neuen Skisaison 2020/21 teil. An zwei Tagen holten die Nachwuchsathlet*innen ihr persönliches Maximum aus sich heraus. Gleichzeitig war es auch der erfolgreiche Auftakt des Münchner Skiverbandes (SVM) in die neue Skirennsaison. „Großen Applaus erstmal an unsere Athlet*innen! Ich freue mich, dass es reibungslos gelaufen ist. Es war für uns spannend, wie wir einen Wettkampf unter Corona-Bedingungen hinkriegen. Ich glaube, dass ist uns gelungen“, sagte Maja Prückner, Leiterin der Abteilung Ski beim SV Germering. Sie bedankte sich bei allen Helfer*innen des Vereins, die wie jedes Jahr anpacken und dieses Jahr unter besonders schwierigen Bedingungen mit FFP2-Masken in der Halle gearbeitet haben. Der SVM Schülersportwart Alpin Stefan Wiedeck lobte das „sehr durchdachte und reibungslos durchgeführte Hygienekonzept“ des SV Germering und die Durchführung der Veranstaltung, nachdem die meisten anderen Skiverbände in Deutschland ihre Athletikwettkämpfe abgesagt hatten. „Das Zeichen, das damit gesetzt worden ist, mit einem aufwendigen Konzept und auch mit etwas Zukunftsträchtigem, ist genaue der richtige Schritt gewesen. Der SV Germering hat hier Sensationelles geleistet: Vielen, vielen Dank, dass wir als SVM Athlet*innen hier zusammenkommen durften, um einen ‚sauguten‘ Wettkampf in einem sehr gut organisierten Rahmen zu sehen!“, sagte Wiedeck. Er appellierte an die Verantwortlichen in den Skiverbänden, die künftigen Wettkämpfe im Vorfeld nicht sofort abzusagen, sondern unter Einhaltung aller Hygieneregeln, und wenn das Konzept stimme „so wie es der SV Germering perfekt aufgestellt hat“, die Wettbewerbe durchzuführen. Der Sportwart betonte: „Das ist das Wichtigste – nicht nur für den Skiverband und die Vereine, sondern für die Athlet*innen, die sich nach dem Lockdown Mitte März endlich wieder in ihren Disziplinen messen können“. Am ersten Tag wetteiferten bei strahlendem Sonnenschein 75 Teilnehmer*innen der Altersklassen U12 in den Disziplinen Springen, Schnelligkeit, Hindernislauf, Stabilisations-Parcours, Balance-Parcours und Ausdauer-Lauf um die meisten Punkte, die damit schon in die neue SVM-Rennserie einfließen. Am zweiten Tag kämpften 135 Skirennfahrer*innen der U14 und U16 mit tollem Einsatz um die begehrten Pokale und Medaillen. Die meisten Stockerlplätze gingen an den SC Starnberg (5, davon zweimal 1. Platz), dicht gefolgt vom SV Germering Ski (3) mit einmal Gold und zweimal Silber und vom WSV München (3, davon einmal 1. Platz) und TSV 1860 München(ebenfalls drei, davon einmal 1. Platz). Die erfolgreichen Athlet*innen des SV Germering: U14 männlich: Gold für Timo Schreiner U14 weiblich: Silber für Ronja Prückner U16 männlich: Silber für Leo Markefka. In den Top Ten landeten: U16 männlich: Leo Faltlhauser (Platz 6), Felix Pfeffermann (Platz 9) und Luis Müller (Platz 10). In der U 12 weiblich verpasste Alina Russ mit Platz 11 knapp die Top Ten   Das nächste Treffen der Skisportler*innen folgt dann hoffentlich im Winter: bei einem Skirennen in den Bergen.

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Deutscher Skiverband und Snowboard Germany starten Präventionsprogramm zu sexualisierter Gewalt

Verband, Leistungssport, Aus- und Fortbildung, Sportentwicklung, Top News

Schneesport schaut hin! Unter diesem Motto haben Deutscher Skiverband (DSV) und Snowboard Germany (SNBGER) ein gemeinsames Präventionsprogramm zur sexualisierten Gewalt gestartet. Erstes Projekt der verbandsübergreifenden Initiative sind Handlungsempfehlungen, um sexualisierte Übergriffe und Gewalt im Ski- und Snowboardsport zu verhindern.

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BSV Rahmenhygienerichtlinien für Wettkämpfe und Lehrgänge

Regionalverbände, Vereine, Verband, Leistungssport, Aus- und Fortbildung, Top News

Der Bayerische Skiverband plant für die Saison 2020/2021 mit einem möglichst normalen Wettkampf- und Lehrgangsprogramm. Um die Vereine und regionalen Skiverbände bei der Erstellung von Hygienekonzepten und bei der Durchführung des Wettkampf- und Trainingsbetriebes zu unterstützen, wurden Rahmenhygienerichtlinien erarbeitet. Die BSV Rahmenhygienerichtlinien sind nach bestem Wissen erstellt und wurden am 25.08. zum ersten Mal veröffentlicht. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist von Veranstaltern und Ausrichtern zu beachten, dass durch die zuständigen regionalen und lokalen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sport-, Wettkampfstätten oder Lift-/Loipenbetreiber weitergehende oder abweichende Regelungen und Vorgaben zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Dies kann vor allem andere Bundesländer und das Ausland betreffen. Der BSV sammelt weiter Informationen und wird diese gegebenenfalls in die Richtlinien einarbeiten.

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Förderteam der Bayerischen Sportstiftung: Zwei BSV-Athletinnen ab der kommenden Saison neu mit dabei

Leistungssport, Biathlon, Snowboard, Snowboard Freestyle, Top News

Gute Nachrichten für zwei Sportlerinnen aus den Reihen des Bayerischen Skiverbandes: Die Biathletin Johanna Puff sowie Snowboard-Ass Leilani Ettel werden ab der Saison 2020/21 Teil des Förderteams der Bayerischen Sportstiftung sein.

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