Übersicht Lizenzen

Die Ausbildungslehrgänge DSV-Grundstufe, DSV-Instructor und DSV-Skilehrer sind an und nach den DOSB-Rahmenrichtlinien für Qualifizierung und den Rahmenrichtlinien des Internationalen Verbands der Schneesport-Instruktoren (IVSI) ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungslehrgänge erhalten die entsprechende DOSB-Lizenz und DSV-Card, der Antrag ist beim DSV-Card und Lizenzservice zu stellen. Hier finden Sie eine detaillierte Erklärung.

 

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Wichtig: Die Lizenzinhabererklärung wird nichtmehr benötigt!

Ab sofort wird keine Lizenzinhabererklärung im Zusammenhang mit der Beantragung der Vereinspauschale benötigt. Wenn sich zwei Vereine eine Lizenz teilen, ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen zu unterschreiben.

Lizenzierungsvoraussetzungen ab 2022/2023

Voraussetzung für den Lizenzerwerb/ die Lizenzverlängerung ist die erfolgreiche Absolvierung des E-Learning-Moduls „Schneesport schaut hin – Prävention sexualisierter Gewalt“ und die Unterzeichnung des DSV-Ehrenkodex. Die Unterzeichnung des DSV-Ehrenkodex und die damit verbundene Verpflichtung zur Einhaltung könnt Ihr direkt über das E-Learning-Modul abwickeln. Das Zertifikat und der DSV-Ehrenkodex werden anschließend beim DSV parallel im System hinterlegt, sodass Ihr diesen nicht noch einmal separat einschicken braucht.

Fortbildung

  1. Lehrgangsanmeldung & -teilnahme

  1. Neue Lizenz beim DSV beantragen
    • Die neue Lizenz (bei Bedarf auch DSV-Card) ist beim DSV Card- und Lizenzservice im Onlineformular zu beantragen
    • Lizenz wird ausgestellt und zugeschickt

  1. Abgabe der Unterlagen beim Verein

Ausbildung

  1. Lehrgangsanmeldung & -teilnahme

  1. Lizenz beim DSV beantragen
    • Die Lizenzen (DOSB-Lizenz und DSV-Card) sind beim DSV Card- und Lizenzservice im Onlineformular zu beantragen
    • Falls der Übungsleiter noch keine Wintersportlizenz besitzt, ist das Leistungspaket zu beantragen. Alle die bereits eine Lizenz in derselben Disziplin haben, wählen das Feld „Änderung der Ausbildungsstufe“.
    • Lizenz wird ausgestellt und zugeschickt

  1. Abgabe der Unterlagen beim Verein
 
Bisher war in Bayern zur Bezuschussung im Rahmen der Vereinspauschale die BLSV-Lizenz (F-Lizenz) in Papierform über den Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Ab sofort gilt dies für die DOSB-Lizenz. Teilen sich zwei Vereine eine Übungsleiterlizenz, ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen zu unterschreiben.

Vereinspauschale in Bayern

Die Vereinspauschale ist die pauschale Förderung des Freistaates Bayern für den Sportbetrieb im Rahmen der im Staatshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr der Förderung. Diese werden je nach errechneten Mitgliedereinheiten auf die Vereine in Bayern verteilt. Die Vereinspauschale berücksichtigt jedes dem Verein zu Jahresbeginn angehörende Mitglied mit unterschiedlicher Gewichtung nach Maßgabe der Bemessungsgrundlage. Dadurch wird den Vereinen Unterstützung zur Bewältigung ihrer Aufgaben gegeben.

Die DOSB-Lizenzen werden vom DSV-Card und Lizenzservice ausgestellt. Zur Beantragung können Sie das Online-Formular nutzen.

Die DOSB-Lizenzen werden vom DSV-Card und Lizenzservice ausgestellt. Zur Beantragung können Sie das Online-Formular nutzen.

DOSB-Lizenzen Leistungssport ab 2021 förderfähig

Um als Verein zukünftig neben den DOSB-Lizenzen Breitensport auch die DOSB-Lizenzen Leistungssport im Rahmen der Vereinspauschale bezuschussen lassen zu können, erwirkte der Bayerische Skiverband e.V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Skiverband e.V. die Aufnahme der DOSB-Lizenzen Leistungssport in die Liste der anerkannten förderfähigen Lizenzen gemäß der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern".

Bisher war in Bayern zur Bezuschussung im Rahmen der Vereinspauschale die BLSV-Lizenz (F-Lizenz) in Papierform über den Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Ab sofort gilt dies für die DOSB-Lizenz. Teilen sich zwei Vereine eine Übungsleiterlizenz, ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen zu unterschreiben. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres.

Die DSV Card dient als international anerkannter Skilehrer-Ausweis und gewährt in vielen Skigebieten Vorteile, wie z.B. einen Preisnachlass bei Kauf einer Liftkarte.

Erstausstellung

Nach der Teilnahme an einer Aus- bzw. Fortbildung im Landesskiverband oder beim Deutschen Skiverband kann die Ausstellung der DSV Card über den DSV Card- und Lizenzservice erfolgen. Sie können die Ausstellung direkt über das Online-Formular des Deutschen Skiverbandes beantragen. Für alle Einsteiger in die Ausbildung zur DSV Grundstufe / Trainer-C Breitensport gilt: Die Beantragung des DSV Leistungspakets ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung DSV Grundstufe / Trainer-C Breitensport. Die Bestätigung des Online-Antrags dient als Nachweis zur Prüfungszulassung. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird das Leistungspaket direkt zugesendet und das Geld anschließend abgebucht. Bei nicht bestandener Prüfung wird der Antrag für eine mögliche Nachprüfung aufbewahrt.

Verlängerung

Die Fortbildung ist erfolgreich absolviert und die DSV Card soll verlängert werden? Übungsleiter, die bereits im Besitz einer DSV Card sind, können nach der Teilnahme an einer Aus- bzw. Fortbildung im Landesskiverband oder beim Deutschen Skiverband die Ausstellung der DSV Card über das Online-Formular des DSV Card- und Lizenzservice beantragen. Bei Änderung der Ausbildungsstufe z.B. von Grundstufe auf Instructor mit IVSI-Marke füllen Sie bitte das Online-Formular des Deutschen Skiverbandes aus.

Verlust der DSV Card

Sie haben Ihre DSV Card verloren und benötigen eine neue Karte? Dann füllen Sie bitte das Online-Formular des Deutschen Skiverbandes aus.
Grundlage für die Fortbildungspflicht und Gültigkeitsregelungen von Lizenzen bildet die DSV-Ausbildungskonzeption mit den zugehörigen fachspezifischen Curricula, unabhängig davon, ob die Übungsleiter eine DOSB-Lizenz und/oder eine DSV-Card besitzen. Die DSV-Ausbildungskonzeption wurde in Anlehnung an die IVSI-Rahmenrichtlinien und die DOSB-Rahmenrichtlinien erarbeitet. Orientierung für die Fortbildungspflicht gibt aufgrund der Fachspezifik immer die Gültigkeit der DSV-Card. Für einen lückenlosen Fortbildungsverlauf muss demnach entweder alle 2 Jahre eine zweitägige oder für die DSV-Grundstufe und den DSV-Instructor alle 3 Jahre eine dreitägige Fortbildung absolviert werden.   Die Gültigkeitsdauern der DOSB-Lizenz und der DSV-Card beginnen mit dem Abschluss der Ausbildung und verlängern sich mit einer Fortbildung ausgehend vom Datum der Aus- bzw. der letzten Fortbildung wie folgt:
Gültigkeitsdauer DSV-Card Gültigkeitsdauer DOSB-Lizenz

2-tägige Fortbildung (mind. 16 LE)

3-tägige Fortbildung (mind. 24 LE) 2-tägige Fortbildung (mind. 16 LE) 3-tägige Fortbildung (mind. 24 LE)
Breitensport Breitensport
DSV-Grundstufe - Trainer-C Breitensport 2 Jahre 3 Jahre DSV-Grundstufe - Trainer-C Breitensport 4 Jahre 4 Jahre
DSV-Instructor - Trainer-B Breitensport 2 Jahre 3 Jahre DSV-Instructor - Trainer-B Breitensport 4 Jahre 4 Jahre
DSV-Skilehrer - Trainer-A Breitensport 2 Jahre 2 Jahre DSV-Skilehrer - Trainer-A Breitensport 2 Jahre 2 Jahre
Leistungssport Leistungssport
Trainer-C Leistungssport 2 Jahre 2 Jahre Trainer-C Leistungssport 4 Jahre 4 Jahre
Trainer-B Leistungssport 2 Jahre 2 Jahre Trainer-B Leistungssport 4 Jahre 4 Jahre
Trainer-A Leistungssport 2 Jahre 2 Jahre Trainer-A Leistungssport 2 Jahre 2 Jahre
vom Datum der Aus-/Fortbildungzum Saisonende (07/20...) aufgerundet Stichtage: 31.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12. bei einer Neuausstellung/Upgrade zum Ende des vergangenen Quartals, bei einer Verlängerung zum Ende des laufenden Quartals
Die Fortbildung hat in der von den Teilnehmern jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Die Fortbildungspflicht muss dabei mindestens jedes zweite Mail in der Stammdisziplin erfolgen. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer der Fortbildungspflicht wird wie folgt verfahren:
 Überschreitungsdauer Regelung
1-3 Jahr 3-tägige Fortbildung
4-7 Jahre 3-tägige Fortbildung in Theorie, Methodik und Technik mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik
Ab 8 Jahre Belegpflicht: Wiedereinstiegslehrgang in der bisherigen Lizenzstufe mit Nachweis eines Lernerfolgs in Theorie, Methodik und Technik
Grundsätzlich gilt, dass ausschließlich Lizenzen und nicht einzelne Lehrgänge oder Lehrgangstage anerkannt werden. Bitte für jedes Anerkennungsverfahren die aktuelle Lizenz in Kopie an Hanna Linke senden. Verbandslizenzen können nur nach Mitgliedschaft im jeweiligen Verband erworben werden.

DSLV/DSV

Für die Anerkennung der Ausbildungsstufen des DSLV gelten folgende Regeln:
DSLV Ausbildung Anerkennung beim DSV
Level 1 in den Disziplinen Ski Alpin, Snowboard, Nordic und Telemark
Level 2 in den Disziplinen Ski Alpin, Snowboard, Nordic und Telemark
Trainer-C Breitensport (Grundstufe): Anerkennung ohne Prüfung wenn Level 1 und 2 erfolgreich abgeschlossen wurden
Level 3 in den Disziplinen Ski Alpin, Snowboard, Nordic und Telemark
Trainer-B Breitensport (Instructor): Anerkennung ohne Prüfung wenn Level 3 erfolgreich abgeschlossen wurde
Level 3 in den Disziplinen Ski Alpin, Snowboard, Nordic und Telemark
Trainer-A Breitensport (DSV-Ski-/Snowboard-/Telemark-/Nordic-Lehrer): Voraussetzung zur Anerkennung: Erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in Theorie, Praxis und Methodik zum Trainer-A Breitensport
Level 4 "Staatlich geprüfter Schneesportlehrer"
Trainer-A Breitensport (DSV-Ski-/Snowboardlehrer) ohne Prüfung

Weitere Verbände

Für die Anerkennung von Aus-/ Fortbildungen anderer Verbände ist auf dem Niveau Trainer-C Breitensport (DSV-Grundstufe) und Trainer-B Breitensport (DSV-Instructor) der jeweilige Landesskiverband zuständig. Auf dem Niveau Trainer-A Breitensport (DSV-Skilehrer/ DSV-Snowboardlehrer/ DSV-Skitourenführer) liegt die Zuständigkeit beim DSV. Die Anerkennung von Aus-/ Fortbildungen anderer Verbände erfolgt auf der Grundlage individueller Überprüfung (Einzelfallentscheidung) der besuchten Inhalte und Ausbildungsumfänge.

Universitätsausbildungen

Ausbildungen im Fachgebiet Wintersport an universitären und anderen Lehramts-/ Sport-Ausbildungseinrichtungen (Studiengänge: Bachelor, Master und Lehramt) zur DSV-Grundstufe/ Trainer-C Breitensport können anerkannt werden: Gemeinsam mit den Landesskiverbänden ist es das Ziel des Deutschen Skiverbandes, Menschen in den Schnee zu bringen und mit top ausgebildeten Lehrkräften für den Schneesport zu begeistern. An vielen Hochschulen und Universitäten findet eine hochwertige Ausbildung im Bereich Wintersport statt. Mit der universitären Ausbildung im Fachgebiet Wintersport erhalten die Studenten/innen ein sehr gutes didaktisches und pädagogisches Handwerkszeug. Dies befähigt sie im Schneesportunterricht aktiv mitzuwirken und Menschen für den Wintersport zu begeistern. Vor diesem Hintergrund vergibt der Deutsche Skiverband mit seinen Landesskiverbänden die DSV- Grundstufe/ Trainer-C Breitensport. Das genaue Verfahren zur Anerkennung finden Sie hier.